Abgeltungssteuer – neu ab 01.01.2009

Ab 01.01.2009 sind Kursgewinne aus Wertpapieranlagen unabhängig von der Haltedauer mit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert.

Gewinner der Neuregelung sind Dachfonds und vermögensverwaltende Mischfonds, da innerhalb der – aktiv auf Marktveränderungen reagierenden – Fonds keine Steuern auf Kursgewinne entstehen und der Anleger erst nach Verkauf der Fondsanteile Abgeltungssteuer bezahlen muss. Verlierer der Reform sind Länder- und Spezialitätenfonds, die allerdings auch weiterhin ihre Berechtigung in einem breit diversifizierten Depot haben sollten. Die Aufgabe des guten Vermögensberaters besteht darin ein „wetterfestes“ Kerndepot zu erstellen, das mit den Spezialitätenfonds je nach Marktsituation sinnvoll ergänzt wird.

Selbstverständlich muss man ein großes Augenmerk auf die Auswahl dieser Fonds legen. Nur so kann man diese Fonds auch langfristig halten und somit den Steuerstundungseffekt möglichst lange nutzen.

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